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1. Sollstellung der monatlichen Hausgeldbeiträge
2. Verbuchung sämtlicher Geldein- u ausgänge
3. Lastschriftbuchungen
4. Überwachung der Zahlungseingänge
5. Überwachung und Anlage von Festgeldkonten sowie Kapitaleinlagen der Gemeinschaft
6. Konsequentes Mahnwesen und Beitreibung
7. Überwachung der Zahlungseingänge
8. Überprüfung der bestehenden Wartungs- und
Bewirtschaftungskosten unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit
9. Aufstellung des Hausreinigungs- und Hausmeisterplans
10. Bedarfsabhängige Erfassung und Verarbeitung von Verbrauchswerten
11. Disposition u. Verwaltung der Geldmittel
12. Prüfung der Heizkostenabrechnung auf Plausibilität
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Bei gemischt genutzten Liegenschaften mit Gewerbeanteil erfolgt die Abrechnung mit Umsatzsteuerausweis und Abführung
der anteiligen Vorsteuer an das Finanzamt.
Ebenso können auf Wunsch auch separate Hauskonten für Rücklagen- und Hausgelder
etc. angelegt und geführt werden.
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