Wohnungseigentumsverwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung:

1. Begehung der Liegenschaft und Bewertung der mit der Liegenschaft verbundenen Kosten.
2. Betriebskostenabrechnung.
3. Erstellung und Planung des Wirtschaftsplanes sowie dessen Kontrolle.
4. Auf Wunsch Erstellung von Abrechnungen für das Sondereigentum unter Berücksichtigung von Mieterwechseln.
5. Regelmäßige Begehung der Liegenschaft durch die Verwaltung und Überprüfen der auszuführenden Arbeiten des Hausmeister- und Hausservices.
6. Planung und Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung sowie evtl. der außer-ordentlichen Versammlungen.
7. Erstellen des Protokolls zur Eigentümerversammlung.
8. Durchführung von Ausschreibungen, Auftragsvergaben, Veranlassung erforderlicher Instandhaltungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten, Rechnungskontrolle, Verhandlung von Konditionen.
9. Erstellung der Hausordnung, Konsequente Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung.
10. Vorort-Termine bei Ausschreibungen, behördlichen Begehungen, Zusammenkünften mit Dienstleistern, Handwerkern, Verwaltungsbeiräten, Fachfirmen.
11. Kontrolle der Hausgeldzahlungen und das Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern bis zur Beitreibung; gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
12. Individuelle Beratung der Eigentümer sowie Hilfestellung in Problemfällen.
13. Bearbeiten von Beschwerden.
14. Korrespondenz mit den Eigentümern sowie Informationsfluß.
15. Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft.
16. Sozialversicherungsmeldungen – Lohnsteuer – Berufsgenossenschaftsbeiträge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (z.B. Minijob).